Die Sporthelferausbildung ist der erste Schritt zur Übungsleiterausbildung in NRW und richtet sich gezielt an Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 13 und 17 Jahren. Auf folgende Handlungs- und Einsatzfelder in der Kinder- und Jugendarbeit bereitet die Sporthelferausbildung insbesondere vor: • Sportliche Arbeit mit Kindern und Jugendlichen • Außersportliche (kulturelle) Arbeit mit Kindern und Jugendlichen • Interessenvertretung und Partizipation von Kindern und Jugendlichen • Unterstützung bei Planung, Durchführung und Auswertung • Leitung von Stundenteilen oder von Teilgruppen
Die Ausbildung zum Sporthelfer erfolgt als verpflichtender Unterrichtsinhalt im Rahmen des WP-Faches Bewegung und Gesundheit im Jg. 8. Dabei beschäftigen die Lernenden sich mit der Gestaltung einer Sporteinheit, rechtlichen Rahmenbedingungen und der Organisation von Sportveranstaltungen. Nach erfolgreicher Sporthelferausbildung können sich die Schüler und Schülerinnen sowohl im schulischen (z. B. bewegte Mittagspause) als auch im außerschulischen Bereich (z. B. Vereinstraining) engagieren.
Weiterführende Links und Informationen • www.sportjugend.nrw/unsere-themen/sporthelferinnen • Formulare (Hospitationsbogen etc.)