Liebe Eltern, liebe Schüler/innen,
das geplante Praktikum kann angesichts der bestehenden Situation leider nicht stattfinden! Wir werden aber alles versuchen, einen neuen Termin zu finden, um das Praktikum zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. Daher ist es sehr wichtig, dass ihr die Betriebe über diese Änderungen informiert!
Liebe Eltern,
eigentlich sollte am Dienstag, 24. März, der Elternsprechtag stattfinden. Aufgrund der momentanen Ausnahmesituation haben wir uns zu folgender Regelung entschlossen:
Alle Lehrerinnen und Lehrer können von den Eltern jederzeit per eMail kontaktiert werden, um einen Termin für ein Telefongespräch zu vereinbaren. Die Mail-Adressen der Kollegen finden Sie auf der Homepage (Stichwort: Kollegium). Mit einem Klick auf den jeweiligen Namen sollte sich in Ihrem eMail-Programm eine neue Mail öffnen.
Der Märkische Kreis hat die wichtigsten Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus in verschiedenen Sprachen zusammgenfasst. Bei Bedarf bitte einfach auf die Sprache klicken.
Notbetreuung an den städtischen Grundschulen sowie der städtischen Sekundarschule
Nach der Entscheidung vom vergangenen Freitag, ab Montag, den 16. März, alle Schulen in NRW bis zum Beginn der Osterferien zu schließen und ab Mittwoch, den 18. März, eine absolute Notbetreuung für die Schülerinnen und Schüler anzubieten, sind nun konkrete Vorgaben für den Ablauf der Notbetreuung auf den Weg gebracht worden:
Die Notbetreuung (ab Mittwoch, den 18. März) richtet sich an Kinder der Jahrgangsstufen 1 bis 6 und dies auch nur in absoluten Ausnahmefällen, um so wenige Schülerinnen und Schüler wie irgend möglich zusammenzubringen. Das Angebot gilt ausschließlich für Familien, in denen die Eltern in Berufen tätig sind, die zur „Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dienen“. Solche Arbeitsbereiche sind Einrichtungen zur:
Diese Weisungen des Ministeriums sind für unsere Schulen bindend. Erforderlich für eine Notbetreuung ist daher eine schriftliche Bescheinigung des Arbeitgebers bzw. Dienstvorgesetzten über die Notwendigkeit der außerordentlichen schulischen Betreuung.
Sollte diese Notwendigkeit bestehen, melden Sie sich bitte am morgigen Montag mit Ihrem Bedarf bei Ihrer Schule; die schriftliche Bescheinigung muss bis spätestens Dienstag vorliegen.